Presse

Presseinformationen des Heilprakitker-Berufs-Bundes

Elektronische Gesundheitskarte

Mehr Arzneimitteltherapiesicherheit durch Gesundheitskarte

Berlin, 8. Feb. 2012 – Deutschlands Apotheker wollen die Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) für alle Patienten durch eine freiwillige Anwendung auf der elektronischen Gesundheitskarte erhöhen. Mit der Durchführung dieses Projekts hat die Gesellschafterversammlung der gematik – Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte den Deutschen Apothekerverband (DAV) einstimmig beauftragt.

Mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) hätten Ärzte und Apotheker – nach Zustimmung des Patienten – mehr und genauere Informationen für die Auswahl oder Abgabe des am besten geeigneten Arzneimittels. Dies gilt für Erkrankungen und Allergien, aber insbesondere für Arzneimittel, die in anderen Apotheken abgegeben wurden. Heutzutage kann die Apotheke bei Abgabe eines Arzneimittels nur überprüfen, ob unerwünschte Wechselwirkungen sowie Fehl- und Doppelverordnungen mit den übrigen Arzneimitteln des Patienten bestehen, die er in derselben Apotheke erhalten hat oder zu denen er selbst Angaben machen kann.

Ein als Vorläufer gedachtes AMTS-Pilotprojekt ist derzeit in der Region Bochum-Wattenscheid in Vorbereitung. Alle relevanten Informationen sollen dort apothekenübergreifend zur Verfügung stehen. Damit können die Apotheker ihren Patienten eine vollständige AMTS-Prüfung anbieten. Die Daten werden verschlüsselt auf einem Server gespeichert. Das Projekt „TEAM eGK“ wird von der Apothekerkammer Westfalen-Lippe in Kooperation mit der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände umgesetzt.

Unabhängig davon ist das elektronische Rezept (eRezept) per Gesetz als eGK-Pflichtanwendung für die Zukunft vorgesehen. Einen Zeitplan gibt es noch nicht.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen unter www.abda.de

Kontakt:
Christian Splett, Pressereferent
Tel.: 030-4000 4137
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Antibiotika mit Risiken

Antibiotika: Falsche Einnahme begünstigt Resistenzen

 Berlin, 1. Feb. 2012 – Patienten sollten Antibiotika immer wie vom Arzt vorgesehen einnehmen. Der falsche Gebrauch von Antibiotika kann die Entstehung von Resistenzen begünstigen. Dadurch kann die Wirksamkeit bei Infektionserregern verloren gehen. „Wie lange ein Antibiotikum eingenommen werden muss, hängt vom Wirkstoff und der zu behandelnden Erkrankung ab. Fragen Sie unbedingt Ihren Arzt oder Apotheker. Eine Kontrolle durch den Arzt empfehle ich Patienten, die nach zwei bis drei Tagen Antibiotika-Einnahme noch keine Besserung bemerken,“ sagt Erika Fink, Präsidentin der Bundesapothekerkammer. Die Wirkung von Antibiotika bessert eine bakterielle Infektion oft schon nach wenigen Tagen. Deshalb haben einige Patienten den Eindruck, sie bräuchten das Antibiotikum nicht in der vorgesehenen Dosis oder bis zum Ende des ärztlich angeordneten Therapiezeitraums einzunehmen.

 Jede überflüssige Einnahme von Antibiotika, zum Beispiel bei durch Viren bedingten grippalen Infekten, begünstigt die Entwicklung von Resistenzen. Fink: „Antibiotika wirken nur gegen Bakterien und gehören in die Hand des Arztes – das ist in Deutschland aus gutem Grund so geregelt. Antibiotika sind in einigen anderen Ländern aber nicht rezeptpflichtig. Wer sich aus dem Urlaub Antibiotika mitbringt, um sie bei einer vermuteten bakteriellen Infektion ohne ärztliche Verordnung einzunehmen, fördert die Entwicklung von Resistenzen. Das ist unverantwortlich – gegenüber sich selbst und seinen Mitmenschen.“ Die Entwicklung von Resistenzen ist ein weltweites Problem. Inzwischen müssen immer häufiger Reserveantibiotika eingesetzt werden, weil Standardsubstanzen nicht mehr ausreichend wirken.

Diese Pressemitteilung und weitere Informationen stehen unter www.abda.de

Kontakt:
Dr. Ursula Sellerberg, MSc, Stellv. Pressesprecherin
Tel.: 030 – 40004 134
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Gefälschte Nahrungsergänzungsmittel mittel

Apotheker warnen vor gefälschten Nahrungsergänzungsmitteln

Berlin, 24. Jan. 2012 – Immer wieder tauchen gefälschte Nahrungsergänzungsmittel auf, die vor allem über das Internet vertrieben werden. Aktuell warnt die Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK) vor dem Nahrungsergänzungsmittel „Passion Power®“. Dieses Nahrungsergänzungsmittel aus Portugal enthält anders als deklariert nicht nur rein pflanzliche Inhaltsstoffe. Verbotenerweise wurde dem Präparat der blutdrucksenkende Arzneistoff Phentolamin zugemischt. Dementsprechend ist das Produkt als nichtverkehrsfähiges und bedenkliches Arzneimittel einzustufen.

Das gepantschte Mittel wird möglicherweise über das Internet und auch von Erotikshops, Kräuterläden und anderen Einzelhändlern in Deutschland vertrieben. Auch die Überwachungsbehörden von Bund und Ländern warnen vor den gesundheitlichen Risiken dieses Mittels, das als illegales Arzneimittel anzusehen ist. Durch die Einnahme dieses gepanschten Präparats können zum Beispiel krisenhafter Blutdruckabfall, Herzrhythmusstörungen und andere schwerwiegende Herzkreislaufstörungen auftreten.

„Wir haben in der Vergangenheit wiederholt auf die Risiken von illegalen und gefälschten Präparaten im Internet hingewiesen,“ sagt Prof. Dr. Martin Schulz, Vorsitzender der AMK. „Der sicherste Vertriebsweg ist und bleibt die Apotheke.“ 

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Dr. Ursula Sellerberg, MSc, Stellv. Pressesprecherin
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Dr. Veronica Carstens gestorben

Stiftung | Presse 25.01.2012

Dr. Veronica Carstens ist mit 88 Jahren gestorben
Abschied von der Grande Dame der Naturheilkunde (Essen/Bonn, 25.01.2012)

– Sie hat die Naturheilverfahren in Deutschland hoffähig gemacht: Dr. med. Veronica Carstens, die Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten Karl Carstens, ist im Alter von 88 Jahren in Bonn gestorben. Ihr Einsatz galt einer menschlichen Medizin mit dem Patienten im Mittelpunkt. Als sie während der Präsidialzeit ihres Mannes das Thema "Naturheilkunde" auf die Agenda hob, kratzte sie damit am Bild der technisierten Medizin. Das Echo in der Bevölkerung war groß. Mit der Gründung der Karl und Veronica Carstens-Stiftung und der Patientenorganisation "Natur und Medizin e.V." in den Jahren 1982/83 legte das Ehepaar Carstens den Grundstein für die wissenschaftliche Aufarbeitung von Naturheilkunde und Homöopathie. Die Carstens-Stiftung ist heute die wichtigste Förderinstitution für Komplementärmedizin in Europa. Sie fördert klinische Forschungsprojekte und den medizinisch-wissenschaftlichen Nachwuchs. Dem Engagement von Veronica Carstens ist es zu verdanken, dass die Arzneimittel der besonderen Therapierichtungen im Arzneimittelgesetz verankert sind und Naturheilverfahren in der Approbationsordnung für Ärzte stehen. Mitte der 80er Jahre schien der Graben zwischen Naturheilkundlern und den wissenschaftlich orientierten Schulmedizinern unüberwindbar. Heute ist die Vision von Veronica Carstens: "Der Arzt der Zukunft soll zwei Sprachen sprechen - die der Schulmedizin und die der Naturheilkunde" Realität geworden: Traditionelle Heilmethoden werden immer häufiger mit konventionellen Ansätzen kombiniert. Veronica Carstens hat ihren Beruf als Ärztin mit der Berufung zur Naturheilkunde verbunden. In ihrer eigenen internistischen Praxis in Meckenheim, die sie auch während der Präsidentschaft ihres Mannes weiterführte, war sie unzufrieden mit den Nebenwirkungen vieler Medikamente. Gleichzeitig fehlte es den Naturheilverfahren an wissenschaftlichen Nachweisen. Veronica Carstens verstand sich als Vermittlerin zwischen den Lagern, ihr gelang es, Hochschulprofessoren und naturheilkundliche Ärzte an einen Tisch zu bringen.

2009 zog sich Veronica Carstens aus der Öffentlichkeit zurück und lebte zuletzt in einem Sanatorium in Bonn.

Sie starb friedlich im Kreise ihrer engsten Weggefährten am 25. Januar 2012.

Die öffentliche Gedenkfeier zum Abschied von Dr. Veronica Carstens wird am Montag, den 13.02.2012, ab 13 Uhr in der Beethovenhalle in Bonn stattfinden.

Bildmaterial, Zitate, Schriften und Audio-Mitschnitte von Dr. Veronica Carstens bei der Pressestelle der Karl und Veronica Carstens-Stiftung.

Sie erreichen uns unter: 0201 56305-78 (Pressesprecher: Frederik Betsch) oder per E-Mail unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Skandal Legehennenkäfighaltung

 

 

Vom 24.01.2012

ZDF-Magazin Frontal21 berichtet über EU-Skandal bei Legehennenkäfighaltung

Obwohl die herkömmliche Käfighaltung seit 1.1.2012 EU-weit verboten ist, wurde in vielen Mitgliedsstaaten – trotz 12-jähriger Übergangsfrist – noch nicht umgestellt. Diesem Thema widmet sich heute Abend auch Frontal21. Nach Recherchen der Redaktion haben 15 Länder noch nicht umgestellt, darunter große Eierproduzenten wie Italien, Spanien, Belgien und Polen, und produzieren damit illegale Käfigeier. Nach Vorabmeldungen hat Verbraucherschutzkommissar John Dalli anscheinend endlich ein Durchgreifen angekündigt. Der Deutsche Tierschutzbund erneuert seine Forderung nach einem Importstopp für illegal produzierte Eier und einer generellen Kennzeichnungspflicht für alle Fertigprodukte, die Ei enthalten.

„Die Rechercheergebnisse von Frontal21 zeigen das umfassende Versagen der EU-Politik bei der Umsetzung des Käfigverbots in den Mitgliedsstaaten und beweisen den Schulterschluss mit der Agrarindustrie auf Kosten der Tiere. Deshalb brauchen wir einen nationalen Aktionsplan, der einen Importstopp für Eier aus der verbotenen Haltung sowie eine Kennzeichnungspflicht für alle Ei-Produkte zwingend vorschreibt“, fordert Thomas Schröder, Präsident des Deutschen Tierschutzbundes. „Sonst landen diese Käfigqualeier auf Umwegen doch auf unseren Tellern“, kritisiert Schröder.

Bereits im Juli 1999 wurde eine EU-Richtlinie mit strengeren Haltungsvorgaben für Legehennen beschlossen. Weil eine artgerechte Haltung in den bislang üblichen Käfigen nicht möglich ist, wurden diese mit einer Übergangsfrist von 12 Jahren verboten. Aber immer noch werden Millionen Hennen illegal in den Käfigen gehalten – ein Offenbarungseid der Politik.

„Verbraucherschutzkommissar Dalli ist bisher nicht durch konsequentes Handeln gegen die gesetzeswidrig handelnden Produzenten, die ihre Legehennen auch nach dem Stichtag noch entgegen der EU-Richtlinie in herkömmlichen Legebatterien halten,  aufgefallen. Noch im Oktober 2011 wollte er ihnen Möglichkeiten einräumen, diese Eier trotzdem zu vermarkten, z. B. in der Eiprodukte-Industrie im eigenen Land. Wenn er nun endlich durchgreift, begrüßen wir das sehr“, so Schröder abschließend. Wir erwarten, dass umgehend für alle betreffenden Länder Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet werden und die Behörden vor Ort die Einhaltung der Haltungsvorschriften sicherstellen.

Presseabteilung
Deutscher Tierschutzbund e.V.
Baumschulallee 15
D-53115 Bonn
Tel: +49-(0)228-6049624
Fax: +49-(0)228-6049641
E-Mail: 
presse@tierschutzbund.de

Besuchen Sie auch die Website des Deutschen Tierschutzbundes e.V.:
http://www.tierschutzbund.de


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